Neuauflage des Reparaturbonus in Sachsen

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Reparaturbonus Sachsen

Ab November 2025 unterstützt Sachsen wieder die Reparatur von Elektrogeräten – für weniger Elektroschrott und mehr Nachhaltigkeit.

Der Freistaat Sachsen bietet erneut den Reparaturbonus an, mit dem private Haushalte die Reparatur von defekten Elektro- und Elektronikgeräten finanziell gefördert bekommen. Ziel ist es, unnötigen Elektroschrott zu vermeiden, Ressourcen zu schonen und die Lebensdauer von Geräten zu verlängern.

Förderberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Sachsen. Voraussetzung ist, dass das reparierte Gerät privat genutzt wird und die Reparatur von einem zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt wurde. Eine Liste aller teilnehmenden Betriebe stellt die Sächsische Aufbaubank (SAB) online zur Verfügung. Nur wenn der Betrieb in dieser Liste aufgeführt ist, kann die Reparatur gefördert werden.

Die Förderung umfasst 50 % der Reparaturkosten – maximal 200 Euro pro Reparatur. Diese muss mindestens 115 Euro betragen. Pro Person sind zwei Reparaturen pro Kalenderjahr förderfähig. Der Antrag kann ausschließlich digital gestellt werden und ist erst nach der erfolgten Reparatur möglich. Die Rechnung muss dabei vollständig eingereicht werden.

Die Förderung gilt unter anderem für die Reparatur von Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Geschirrspülern, Fernsehern oder Kaffeemaschinen – also für viele gängige Elektro- und Elektronikgeräte im Haushalt. Der Reparaturbonus soll nicht nur den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten, sondern auch das regionale Handwerk stärken und einen konkreten Beitrag zur Abfallvermeidung leisten.

Weitere Informationen, die Liste der zugelassenen Werkstätten sowie den Zugang zur digitalen Antragstellung finden Sie auf der Website der Sächsischen Aufbaubank unter:

🔗 www.sab.sachsen.de/reparaturbonus